Stichhaltige Gründe aufgrund neuer Informationen und Neubewertung bestehender Informationen, die zur Annahme führen, daß die Verwendung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden

- Zusammenfassung -
Traude Langer, Dipl. Chem., Mai 1997

A. Bt-Mais/Novartis (Ciba-Geigy)

Die österreichische Regierung untersagte am 13. Februar den Import des Bt-Mais von Novartis wegen gesundheitlicher und ökologischer Risiken. Sie begründet ihren Schritt damit, daß die Europäische Kommission bei der Zulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigt hat (3). Für Deutschland ist aus denselben Gründen ein Verbot des Inverkehrbringens und des Anbaus zu fordern.

1) Gesundheitliche Risiken

a) durch Gentransfer

Der Novartis-Mais entspricht nicht dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Gentechnik. Er enthält als "Marker" ein Gen, das das Antibiotikum Ampicillin desaktiviert. Daher besteht eine praktisch sehr hohe Wahrscheinlichkeit, daß dieses Produkt pathogene Bakterien erzeugt, die gegen Ampicillin und verwandte Antibiotika aus der Stoffgruppe der Penicilline resistent sind.

Im Bt-Mais von Novartis ist das Ampicillin-Resistenzgen noch mit den Promotersequenzen der Bakterien-DNA verbunden. Die Promotersequenzen machen dieses Gen in Bakterien hoch aktiv. Es ist eine wissenschaftlich anerkannte Tatsache, daß viele Bakterienarten Gene aus ihrer Umgebung bereitwillig aufnehmen und in ihre eigene DNA einbauen. Aufgrund der Anwesenheit der Promotersequenzen ist es äußerst wahrscheinlich, daß Bakterien, die solch ein Gen aufgenommen haben, auch tatsächlich resistent gegen Ampicillin sind (2). Wird der Bt-Mais in nichtverarbeiteter Form als Nahrungs- oder Futtermittel in den menschlichen oder tierischen Magen-Darm-Trakt aufgenommen, besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, daß das Antibiotikaresistenzgen auf Bakterien im Darm, insbesondere pathogene, übertragen wird. In einer Studie an Mäusen wurden DNA-Bruchstücke auch in Körperzellen nachgewiesen. Der Verzehr des Ampicillin-resistenten Mais kann dazu führen, daß Ampicillin bei der Behandlung von Hirnhaut- und Lungenentzündung, Bronchitis und Diphterie wirkungslos wird (1).

Verfechter des Bt-Mais bestreiten nicht, daß sein Gebrauch zur Antibiotika-Resistenz von Krankheitserregern beiträgt. Statt dessen versuchen sie, diesen Tatbestand damit zu rechtfertigen, daß schon durch viele andere Mechanismen antibiotikaresistente Bakterien erzeugt werden und daher der Beitrag durch den Bt-Mais zu vernachlässigen sei. Diese Logik bedeutet, daß man einen neuen Fehler mit einem früheren Fehler rechtfertigt.

b) durch unvorhergesehene Nebenwirkungen der Genmanipulation

Bt-Mais stellt eine ernsthafte Bedrohung für die menschliche Gesundheit dar, weil er nicht gründlich genug geprüft wurde, um sicherzustellen,

Zwar sind alle zur Zulassung in der EU gesetzlich erforderlichen Sicherheitsprüfungen am Bt-Mais durchgeführt worden, eine sorgfältige wissenschaftliche Bewertung der tatsächlich durchgeführten Sicherheitstests zeigt jedoch, daß diese Prüfungen nicht ausreichend sind, um eine Gesundheitsgefährdung durch dieses Nahrungsmittel auszuschließen (siehe C Kennzeichnung).

c) durch das Totalherbizid Basta

Zur chronischen Toxizität bei langfristigem Konsum von Produkten, die mit Basta behandelt wurden, liegen noch kaum Erkenntnisse vor (1).

2) Verletzung der Verbraucherrechte

Die US-Regierung und die US-Biotech-Industrie fordern, daß der Bt-Mais ohne Kennzeichnung und vermischt mit nicht gentechnisch verändertem Mais in die EU importiert werden darf (sog. Großlieferungen). Auf diese Weise erhält der Verbraucher nicht die notwendigen Informationen, damit er selber entscheiden kann, ob er die Gesundheitsrisiken, die mit dem Verzehr dieser ungenügend getesteten Nahrung verbunden sind, eingehen will (2).

3) Ökologische Risiken

Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse weiß man, daß der Anbau des Bt-Mais Schädlinge heranzüchten wird, die gegen das Bt-Toxin resistent sind. Dieser zerstörerische Eingriff in das Ökosystem ist an sich schon unerwünscht und auf längere Sicht wird er sich nachteilig auf jede Form von Landwirtschaft auswirken. Die Heranzüchtung resistenter Schädlingsstämme wird einerseits den Novartis Bt-Mais in wenigen Vegetationsperioden unbrauchbar machen und andrerseits das Bt-Toxin als sehr wichtiges Instrument zur Schädlingskontrolle in der biologischen Landwirtschaft seiner Wirkung berauben.

Die Zulassung des Bt-Mais in der EU ist mit keinerlei Empfehlung zum Resistenzmanagement verbunden. Auch fehlt eine wissenschaftlich erprobte Strategie zur Vorbeugung gegen die Resistenz-Bildung. Das in USA auf freiwilliger Basis angewandte Konzept der "Insektenrefugien", das ein Überleben nichtresistenter Stämme ermöglicht, hat sich in der Praxis als wirkungslos herausgestellt (2).

Bei der Zulassung des Genmais wurden die Unterschiede im Einsatz des Bt-Toxins, durch genmanipulierte Pflanzen einerseits und in der biologischen Landwirtschaft andrerseits, nicht genügend berücksichtigt. In der biologischen Landwirtschaft wird das Bt-Toxin als Extrakt zeitlich und örtlich gezielt eingesetzt, so daß das Gift in kurzer Zeit auf natürliche Weise durch UV-Licht zerstört wird; es ist dann lange genug wirksam, um die Schädlingspopulation wesentlich zu reduzieren, aber nicht lange genug, um resistente Stämme heranzuzüchten (1), (2).


B. Glyphosattolerante Sojabohne (Roundup-Ready Sojabohne) / Monsanto

Sojabohnen haben sich, obwohl in Mitteleuropa an sich nicht heimisch, in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland zu einem weitverbreiteten Nahrungslieferanten entwickelt. Man schätzt die Anzahl der Lebensmittel, die in irgendeiner Form Sojabestandteile als Zutat enthalten, auf 30 000, das entspricht, bezogen auf die Anzahl der Produkte, etwa 60% aller Lebensmittel. Zusätzlich ist Soja ein wesentlicher Bestandteil von Futtermitteln in der Landwirtschaft. Diese vielfältige und massenhafte Verwendung von Sojabestandteilen in Lebensmitteln erfordert ganz besonders strenge Kriterien bei der Vermarktung gentechnisch veränderter Sojaprodukte. Diese Kriterien werden durch die von Monsanto vorgelegten Untersuchungen zur Sicherheit ihrer transgenen Sojabohne jedoch nicht erfüllt. Die Daten zur Allergenität, Toxizität und Gleichwertigkeit haben sich als lückenhaft erwiesen, bzw. sind nicht streng genug im Sinne der Verbrauchersicherheit bewertet worden.

Jeder gentechnische Eingriff ist mit ungewollten und unvorhersehbaren Risiken verbunden, die durch die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen zur Zulassung neuartiger Lebensmittel nicht aufgedeckt werden können (s. C Kennzeichnung). Sollte sich nach 5 oder 10 Jahren herausstellen, daß ein völlig unerwartetes Stoffwechselprodukt in der glyphosattoleranten Sojabohne der Firma Monsanto (GTS) gesundheitsschädliche Langzeitwirkungen hat oder zunächst unmerkliche Auswirkungen auf die Gesundheit hatte, so wird bereits ein extrem großer Personenkreis, praktisch die ganze Bevölkerung, davon betroffen sein. Abgesehen von den Leiden für jeden einzelnen, die damit verbunden sind, sind die Folgen volkswirtschaftlich nicht mehr zu verkraften.

Zusätzlich zu den prinzipiellen Risiken, die mit jeder gentechnischen Anwendung verbunden sind, liegen bereits heute genügend neue Fakten und Erkenntnisse zur Neubewertung der GTS vor, die das Verbot der Einfuhr, Weiterverarbeitung und des Verkaufs rechtfertigen.

1) Allergien

Eine Erhöhung der Allergenität durch den gentechnischen Eingriff zur Erzeugung der GTS ist nicht auszuschließen. Die durchgeführten Tests und angewandten Kriterien zur Einschätzung des allergenen Potentials dieser transgenen Sojabohne sind nicht hinreichend, um eine zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit der Erhöhung des allergenen Potentials zu folgern.

Prinzipiell gibt es keine Untersuchungsmethoden, um das allergene Potential unbekannter Stoffe vorherzusagen. Das Vorhandensein allergener Stoffe läßt sich nur nachweisen, wenn Seren mit den entsprechenden Antikörpern zur Verfügung stehen; d.h. es müßte Personen geben, von denen man weiß, daß sie gegen die unbekannten neuartigen Inhaltsstoffe allergisch sind. Das Vorhandensein allergener Stoffe kann niemals mit Sicherheit ausgeschlossen werden, sondern man kann nur durch entsprechend umfangreiche Versuchsreihen eine zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit postulieren.

Eine Veränderung des allergenen Potentials der GTS gegenüber herkömmlichen Sojabohnen ist auf zwei Wegen möglich: (a) Durch Gentechnik wird - gezielt oder durch unbekannte Folgewirkungen und zufällige Mutationen - die Bildung neuartiger Proteine hervorgerufen. (b) Durch Mutationen werden die Konzentrationen allergener Inhaltsstoffe, die bereits im nichtmodifizierten Organismus enthalten sind, verändert (s. C Kennzeichnung). Die Verläßlichkeit der durchgeführten Verdauungsversuche ist anzuzweifeln, da der beschriebene Versuch der in vivo Situation nicht vergleichbar ist [(4) S. 11].

a) Allergenität der neuartigen Proteine

Da die in die GTS eingepflanzten Gene aus Bodenbakterien bislang nicht Bestandteil der Nahrung waren, stehen Seren von sensibilisierten Personen zum Nachweis der Allergenität nicht zur Verfügung. Strukturvergleiche mit Proteinen, die als Allergene bekannt sind, zeigen zwar, daß keine Sequenzübereinstimmung mit bekannten Allergenen vorliegt; neue Allergene können auf diese Weise jedoch nicht ermittelt werden. Auch Strukturvergleiche mit Proteinen, die als nichtallergen bekannt sind, sind ungeeignet, das allergene Potential eines Proteins zu beurteilen; sogar engst verwandte Proteine können ein sehr unterschiedliches allergenes Potential aufweisen. Auch die weiteren Kriterien, die Monsanto für seine Aussagen über das allergene Potential heranzieht, sind nicht aussagekräftig, da die untersuchten Eigenschaften nicht zuverlässig zur Klassifizierung jeder Art von Allergenen bzw. Nichtallergenen geeignet sind [(4) S. 8-12].

b) Konzentrationsveränderungen pflanzeneigener Allergene

Mit den von Monsanto durchgeführten Untersuchungen konnten nicht alle Allergene der nicht gentechnisch veränderten Sojabohne erfaßt werden. Die Methoden sind größtenteils nicht geeignet, um verläßliche Aussagen zur untersuchten Fragestellung zu geben, teils, weil die quantitativen Methoden zu grob waren, teils, weil das allergene Potential nicht direkt ermittelt wurde, teils, weil GTS in einer Form verwendet wurde, in der es nicht vom Menschen verzehrt wird [(4) S. 7-8)].

2) Nährwert

Die Unterschiede bei den getesteten Inhaltsstoffen der GTS gegenüber herkömmlichen Sojabohnen zeigen eindeutig, daß die transgene GTS ihrer nicht gentechnisch veränderten Entsprechung nicht äquivalent ist. Ebenso ist das Öl aus der GTS nicht als gleichwertig zum Öl aus konventionellen Sojabohen anzusehen.

Der Nährwert der GTS kann durch unbeabsichtigte Nebenwirkungen beim Prozeß der Gentechnik (s. C Kennzeichnung) sowie durch den Einfluß von Glyphosat verändert werden.

Analysen der transgenen Sojabohne decken in verschiedenen Bereichen z.T. signifikante Unterschiede gegenüber der Zusammensetzung der nicht gentechnisch veränderten Kontrolle auf. Diese Unterschiede machen sich unter anderem bemerkbar im Fettgehalt, in der Fettzusammensetzung, in der Zusammensetzung des Lecithin und im Gehalt verschiedener Proteine (9-60fach geringerer Gehalt an Lectin). Diese Abweichungen in der Zusammensetzung betreffen auch das Sojaöl, zum einen wegen der Fettzusammensetzung selber zum anderen enthält Sojaöl immer auch gewisse Proteinanteile [(4) 12-17)].

3) Toxizität

Toxizität der GTS kann (a) über das gezielt eingeschleuste Glyphosat-Resistenzgen selber, (b) durch die unbeabsichtigten und unvorhersehbaren Nebenwirkungen durch den Vorgang der gentechnischen Manipulation und (c) durch die Behandlung mit Roundup entstehen.

a) und b)Toxizität durch den gentechnischen Eingriff
In den Zulassungsunterlagen werden keine Aussagen zur Langzeit-Toxizität der GTS gemacht (7) S.90].

c) Toxizität durch glyphosatbehandelte GTS
Die zusätzlichen Risiken durch die Toxizität von Roundup können aufgrund der von Monsanto vorgelegten Studien nicht ausgeschlossen werden (6).

Zwar wird das Totalherbizid Glyphosat auch in der BRD verwendet; die Anwendung während der Wuchsperiode wird jedoch erst durch die gentechnisch vermittelte Resistenz ermöglicht. In Anbetracht der relativen Langlebigkeit von Glyphosat ergibt sich somit eine völlig veränderte Rückstandssituation [(4) S. 26].

Bei den von Monsanto veröffentlichten Untersuchungen liegen keine Aussagen über die Toxizität glyphosatbehandelter Sojabohnen bzw. der daraus gewonnenen Sojaprodukte vor. Die Antragsunterlagen enthalten lediglich Daten zur Toxizität von Glyphosat/Roundup und die Ergebnisse von Fütterungsversuchen mit transgenen, aber nicht glyphosatbehandelten Sojabohnen [(4) S. 20-21)].


C. Kennzeichnung

Die Anwendung der Gentechnologie in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion beeinflußt unmittelbar die menschliche Gesundheit. Diese Tatsache hat den Gesetzgeber dazu veranlaßt, für diese "neuartigen" Lebensmittel gesetzliche Regelungen zu schaffen.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf (5) Fagan, J.B. (1997) The Failings of the Principle of Substantial Equivalence in Regulating Transgenic Foods.

Kritik am Begriff der "Gleichwertigkeit"

Nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel, die am 15. Mai 1997 in der EU in Kraft tritt, gründet sich die Entscheidung über Kennzeichnungspflicht und Sicherheitsprüfungen allein auf das Konzept der "Gleichwertigkeit". Daran ist zu bemängeln, daß der Begriff Gleichwertigkeit nicht eindeutig definiert und nicht quantitativ erfaßbar ist. Schon 1995 kam eine OECD-Veröffentlichung zu der Schlußfolgerung: "Da das Konzept der wesentlichen Gleichwertigkeit keine meßbaren Größen aufweist, kann es nicht als Maßstab zur Vorhersage dienen, bei welchen neuartigen Lebensmitteln wesentliche Sicherheitsprüfungen an Tieren erforderlich sind." (8)

Grundsätzliche Risiken, die in der Methodik der Gentechnik selber begründet sind, lassen sich mit dem Konzept der Gleichwertigkeit nicht erfassen. Diese Tatsache ist in der EU-Verordnung zum Umgang mit neuartigen Lebensmitteln nicht berücksichtigt. Daher bleibt für den Verbraucher ein erhebliches Restrisiko durch den Verzehr gentechnisch erzeugter Lebensmittel bestehen. (Der Begriff Lebensmittel schließt hier Lebensmittel, Lebensmittelzutaten, -zusätze und Nahrungsergänzungen ein.) Damit der Verbraucher selber entscheiden kann, ob er ein solches Risiko eingehen möchte, ist die strikte Kennzeichnung aller Lebensmittel, die in ihrem Herstellungsprozeß mit Gentechnik in Berührung gekommen sind, zu fordern.


Die Risiken

Es gibt prinzipiell drei Klassen von Risiken, die die Anwendung der Gentechnik bei Lebensmitteln mit sich bringt:

  1. Allergene
  2. Toxine und
  3. die Veränderung des Nährwerts.

Durch die Gentechnik werden neue Erbinformationen in den Organismus, der das Lebensmittel liefert, eingebracht. Bei zwei Risikoquellen, die von gentechnisch erzeugter Nahrung ausgehen, können die Gentechniker die Art der Gefahren vorausahnen: Erstens diejenigen Gefahren, die sich aus den bekannten Eigenschaften des Organismus in seinem unveränderten Zustand ergeben; zweitens diejenigen, die sich aus den bekannten Eigenschaften des Organismus ergeben, dem die neue Erbinformation entnommen wurde. Wenn beispielsweise ein Gen von Erdnüssen in Tomaten eingepflanzt wird, sind allergische Reaktionen gegen dieses gentechnisch erzeugte Lebensmittel sowohl bei Personen, die gegen Erdnüsse allergisch sind, als auch bei solchen, die gegen Tomaten allergisch sind, zu erwarten.

Zusätzlich zu diesen beiden Quellen vorhersehbarer Gefahren gibt es noch eine weitere. Das ist der Vorgang der Gentechnik selber. Die angewandten gentechnischen Methoden bringen es mit sich, daß zufälligerweise unbeabsichtigte Veränderungen in der Funktion und Struktur des manipulierten Organismus entstehen. Daher kann das gentechnisch erzeugte Lebensmittel neue Eigenschaften aufweisen, die weder in der Natur des gentechnisch veränderten Organismus noch in der Natur des Spenderorganismus liegen, und vom Gentechniker nicht beabsichtigt und auch nicht vorausgesehen werden.

Ursache der nichtvorhersehbaren Risiken

Durch Gentechnik können gesundheitsgefährdende Lebensmittel erzeugt werden, da jede gentechnische Manipulation in der DNA des lebensmittelproduzierenden Organismus Mutationen hervorruft. Diese Mutationen sind die Quelle unbeabsichtigter Veränderungen und nichtvorhersehbarer Gefahren, die jeder gentechnische Eingriff mit sich bringt. Die Stellen auf der DNA, an denen diese Mutationen auftreten, sind zufällig und unvorhersehbar, da die Gentechniker die Position, an der die neue Erbinformation eingesetzt wird, nicht vorherbestimmen können.

Diese Mutationen können verschiedene Auswirkungen haben:

  1. Durch die Mutation wird ein Gen, das natürlicherweise in dem Organismus vorhanden ist, beschädigt. Demzufolge wird ein bestimmtes Protein nicht mehr hergestellt. Aus diesem Grunde kann der gesamte Zellstoffwechsel derartig gestört werden, daß ein giftiges Produkt entsteht, das sich dann in diesem Nahrungsmittel ansammelt. Oder durch diese Stoffwechselstörung wird verhindert, daß ein bestimmtes Vitamin oder Nährstoff erzeugt wird, so daß der Nährwert des Nahrungsmittels gemindert wird.
  2. Die Mutation verändert die Expression eines Gens, so daß die Konzentration, in der normalerweise ein bestimmtes Protein oder Enzym vorliegt, verändert wird. Dies kann mehr als das Zehnfache - oder weniger als ein Zehntel - der normalen Konzentration sein.
    Ein Inhaltsstoff, der in seiner normalerweise vorliegenden Menge keine giftige oder allergene Wirkung zeigt, kann durch die veränderte Konzentration zu einem Gift oder Allergen werden. Oder wenn es sich z.B. um ein wichtiges Enzym handelt, kann der Zellstoffwechsel dadurch drastisch beeinflußt werden, so daß Toxine oder Allergene entstehen oder der Nährwert in unerwarteter Weise herabgesetzt wird.
  3. Die Mutationen können andere lebenswichtige, bislang noch unbekannte, Funktionen der DNA eines Organismus stören.


Risiken aus der unvollständigen Kenntnis der Funktion der DNA

Generell ist zu bedenken, daß die DNA eines nahrungserzeugenden Organismus sehr komplex ist. Ein Teil dieser DNA besteht aus Genen, aber ein Großteil der DNA enthält keine Gene. Zur Zeit werden die Funktionen der DNA-Sequenzen, bei denen es sich nicht um Gene handelt, von den Wissenschaftlern noch nicht verstanden. Gentechniker nehmen im allgemeinen an, daß genetische Manipulationen harmlos sind, wenn sie auf die DNA-Abschnitte beschränkt sind, die keine Gene enthalten. Dieses Argument ist wie die Aussage, was Du nicht weißt, kann Dir auch nicht schaden. Die Tatsache, daß man die Funktion dieser DNA-Abschnitte bislang nicht kennt, bedeutet nicht, daß sie keine wichtigen Funktionen haben. Die Zerstörung dieser Sequenzen kann für den Menschen, der diese Nahrung zu sich nimmt, zu nichtvorhergesehenen Langzeitwirkungen führen oder schleichende Auswirkungen haben, die nicht sofort offensichtlich werden. Es zeugt von wenig Weisheit, einfach anzunehmen, daß diese DNA-Sequenzen keine wichtige Funktion haben.

 

D Schlußfolgerung

Berücksichtigt man die heute verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten über gentechnisch veränderte Organismen, werden erhebliche Lücken in der Sicherheitsbewertung sowohl des Bt-Mais/ Novartis und der GTS als auch aller als "gleichwertig" eingestuften neuartigen Lebensmittel offensichtlich. Im Sinne der Notwendigkeit des Ausschlusses jeglicher vermeidbarer Risiken für die deutsche Bevölkerung, ist das Inverkehrbringen von Bt-Mais und der glyphosatresistenten Sojabohnen/Monsanto für die Bundesrepublik Deutschland zu untersagen. Um das Restrisiko, das durch das Inverkehrbringen jeder Art gentechnisch erzeugter Nahrungsmittel bestehen bleibt, so gering wie möglich zu halten, ist die durchgängige Kennzeichnung aller Lebensmittel, die in ihrem Herstellungsprozeß in irgendeiner Weise mit Gentechnik in Berührung gekommen sind, zu fordern.

Referenzen

(1) Breyer, H. (1997) Genmanipulierter Mais von Ciba-Geigy/Novartis, Europäische Union

(2) Fagan, J.B. (1997) Importation of Ciba-Geigy`s Bt Maize Is Scientifically Indefensible, Schreiben an die EU-Ratsmitglieder

(3) Stellungnahme des österreichischen Gesundheitsministers, Dr. Alexander Haselberger (1997) Ablehnung Ciba-Mais; Lang, Übersetzung Ciba-Maisdossier, Österreichische Bundesregierung 32.298/5/97 und 30.723/25/97

(4) Weber, B. (1997) Hintergrundpapier zu einigen Aspekten der glyphosatresistenten Sojabohne von Monsanto und den von Monsanto vorgelegten Antragsunterlagen zur Inverkehrbringung, Öko-Institut

(5) Fagan, J.B. (1997) The Failings of the Principle of Substantial Equivalence in Regulating Transgenic Foods, Schreiben an die Vertreter des Codex Alimentarus Committee Treffens, Ottawa, 14. April 1997

(6) Cox, C., Journal of Pesticide Reform/Fall 1995/15(3) S.14-20 und 15(4) S. 14-20

(7) Monsanto Europe SA, (1994) Application 94/M3/1

(8) Proceedings of the Organization for Economic Cooperation and Development (OECD) Workshop on Food Safety Evaluation, OECD, DSTI/STP (95)18, Paris, 1995, S. 79-87