Hiltrud Breyer MdEP

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  Hintergrund

Novel-Food-Verordnung -

Schlupfloch für Gentech-Lebensmittel

 

Tomatensalat mit Flunder-Gen, geräuchertes Forellenfilet mit menschlichem Wachstums-Gen, dazu passend überbackene Kartoffeln mit Skorpion-Gen. Als Nachtisch vielleicht Napfkuchen mit genmanipulierter Hefe auf Papayacoulis an Viren-Genen und echter Vanilleglace aus im Fermenter gezogenen, genmanipulierten Zellkulturen. Kein Menü aus Frankensteins Gasthof, sondern demnächst Wirklichkeit auf unserem Speisetisch.

VerbraucherInnen wird auch durch die Novel-Food-Verordnung keine Möglichkeit gegeben, sich frei für oder gegen genmanipulierte Lebensmittel zu entscheiden. Nach jahrelanger Diskussion und wochenlangen Verhandlungen im Vermittlungsausschuß zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat der Europäischen Union wurde im Januar dieses Jahres ein Kompromiß für eine Verordnung zum Umgang mit neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten (97/258/EWG), die sog. Novel-Food-Verordnung, beschlossen. Einzig die Fraktion der GRÜNEN im Parlament stimmte geschlossen dagegen. Obwohl die Novel-Food-Verordnung seit Mitte Mai gültiges Gesetz ist, werden die VerbraucherInnen nicht in die Lage versetzt, beim Einkauf genmanipulierte Lebensmittel zu erkennen. Die Verordnung enthält zahlreiche Schlupflöcher und Interpretationsmöglichkeiten.

 

Gentechnisch erzeugte oder veränderte Enzyme, Aromen, Extraktionsmittel und Zusatzstoffe sind grundsätzlich von Bestimmungen der Verordnung ausgenommen und können frei und ungekennzeichnet vermarktet werden. Gerade Enzyme und Zusatzstoffe jedoch werden zunehmend zu einer der wichtigsten Anwendungen der Gentechnik im Lebensmittelbereich und sind daher für die Industrie von größter Bedeutung.

Es muß gekennzeichnet werden, wenn auf "Grundlage einer angemessenen Analyse nachgewiesen werden kann, daß die geprüften Merkmale Unterschiede gegenüber konventionellen Lebensmitteln aufweisen" (Artikel 8a). Bislang hat die Kommission jedoch keine Liste der Analysemethoden vorgelegt. Nach Artikel 5 der Novel-Food-Verordnung gilt das Prinzip der "substantiellen Äquivalenz", das heißt, es muß nur dann gekennzeichnet werden, wenn ein Gen erstmals in das Erbgut einer Pflanze eingebracht oder daraus entfernt wird und das daraus erzeugte Lebensmittelprodukt damit nicht mehr gleichwertig ist. Diesem Gedanken liegt zugrunde, "daß bestehende Organismen, die als Lebensmittel oder als Quellen für Lebensmittel dienen, Vergleichsgrundlage sein können, wenn es darum geht, die Unbedenklichkeit von veränderten oder neuartigen Lebensmitteln bzw. Lebensmittelzutaten für den menschlichen Verzehr zu bewerten." [Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuß der EU-Kommission: Stellungnahme zur Bewertung neuartiger Lebensmittel. S. 6f]. So gilt eine Herbizidresistenz nur bei der ersten transgenen Pflanze, die gegen Herbizide widerstandsfähig gemacht wurde, als neuartig. Andere herbizidresistente Pflanzen müssen später dann lediglich angemeldet, aber nicht mehr eigens zugelassen werden - ganz gleichgültig, ob es sich dabei um Soja, Mais, Raps, Weizen oder andere herbizidresistente Pflanzen handelt.

 

Damit stellt sich das Problem, wie nachgewiesen werden kann, daß verschiedene Pflanzenkonstrukte gentechnisch verändert wurden. Eine effektive Kontrolle kann nur dann erfolgen, wenn die Industrie gemeinsam mit den Antragsunterlagen entsprechende Referenzmuster der jeweils vorgenommenen Genmanipulationen mitliefert. Nur so können die Untersuchungsbehörden überhaupt gezielt nach den Veränderungen im Erbgut suchen, alles andere wäre ein Stochern im Nebel.

Leider war es im Vermittlungsausschuß gegenüber den großen Fraktionen nicht durchsetzbar, ein öffentliches Register für genmanipulierte Lebensmittel einzurichten. Auf taube Ohren stieß auch der Vorschlag, die Gentech-Industrie zu verpflichten, bei Anmeldung oder Zulassung für jedes transgene Pflanzenkonstrukt die passenden Nachweismethoden und -instrumente mitzuliefern. Es ist völlig unverständlich, warum gerade in Zeiten knapper, öffentlicher Kassen, die SteuerzahlerInnen die Erforschung von Nachweismethoden finanzieren müssen, während die Industrie bereits fette Profite einfährt.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik können Genmanipulationen bei transgenen Pflanzen und deren Früchte nachgewiesen werden, sofern die ganze Frucht in das Endprodukt gelangt und nicht etwa nur daraus gewonnenes Öl. Hohe Erhitzung, starke mechanische Zerkleinerung und Mischen mit herkömmlichen Produkten (Verdünnungseffekt) können den Nachweis erschweren, aber nicht unbedingt verhindern. Diese unangenehme Erfahrung mußte auch der Hersteller der Schokoladenmarke Toblerone, die Firma Kraft-Jacobs-Suchard, machen. Einem staatlichen Untersuchungslabor in der Schweiz gelang der Nachweis, daß die Schokolade trotz gegenteiliger Zusage der Zulieferfirma Lecithin aus Gentech-Soja von Monsanto enthielt. Darauf mußte Kraft-Jacobs-Suchard rund 200 Tonnen Schokolade zurückrufen, die bereits an den Schweizer Einzelhandel ausgeliefert worden waren, weil die Gentech-Soja nicht für die Vermarktung in der Schweiz genehmigt gewesen war. Unter dem Druck der Industrie zogen die Behörden nach und genehmigten die Vermarktung der Gentech-Soja schließlich auch für die Schweiz.

 

Eigentlich sollte eine Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel nach der Novel-Food-Verordnung dann erfolgen, wenn die Neuartigkeit eines Lebensmittels nachgewiesen werden kann oder eines der Kennzeichnungkriterien nach Artikel 8, 1a der Verordnung erfüllt ist. Darunter sind "Merkmale oder Ernährungseigenschaften, wie Zusammensetzung, Nährwert oder nutritive Wirkungen, Verwendungszweck des Lebensmittels, die dazu führen, daß ein neuartiges Lebensmittel nicht mehr einem bestehenden Lebensmittel gleichwertig ist" (Artikel 8, 1 a) zu verstehen. Die Gentech-Industrie ist jedoch der Meinung, daß nur dann gekennzeichnet werden soll, wenn alle Kriterien gleichzeitig erfüllt und die Neuartigkeit nachgewiesen werden. Nur neuartige Lebensmittel, die additiv diese Merkmale erfüllen, würden dann als kennzeichnungspflichtig gelten. Dies jedoch widerspricht dem "Geist der Verordnung", wie ihn der Gesetzgeber verstand. Auch ohne diese Auslegungsvariante der Gentech-Industrie stellt die Novel-Food-Verordnung für über 80 Prozent der Lebensmittel, die mit Hilfe der Gentechnik erzeugt worden sind, eine Geheimhaltungsverordnung dar.

 

Für die Kennzeichnungspraxis bedeuten die Bestimmungen, daß genmanipulierte Tomaten, sofern sie unverarbeitet verkauft werden, gekennzeichnet werden. Sind die Tomaten jedoch zu Pizzabelag verarbeitet worden, erscheint die Kennzeichnung fraglich. Bei Bonbons, die zu 97 Prozent aus genmanipulierten Zuckerrüben stammen können, und bei Lachs, dem gentechnisch erzeugte Wachstumshormone verabreicht wurden, wird keine Kennzeichnung erfolgen.

Bei Großlieferungen werden in der Regel gentechnisch produzierte Lebensmittel mit herkömmlich erzeugten Produkten gemischt. Diese Großlieferungen sind generell aus der Kennzeichnung herausgenommen. Gerade jedoch bei importierten Großlieferungen aus Drittstaaten wird somit in keiner Weise erkennbar, ob es sich um gentechnisch erzeugte Produkte handelt, da die VerbraucherInnen lediglich über die "mögliche Anwesenheit von genetisch veränderten Organismen [...] informiert" werden. (Erwägung 9 der Novel-Food-Verordnung)

Bislang hat es die Kommission versäumt, Durchführungsbestimmungen zur Kennzeichnung zu erlassen, so daß nicht nur bei Kontrollbehörden, sondern auch bei Industrie Kritik an der faktischen Undurchführbarkeit der Novel-Food-Verordnung laut wird. Sowohl die Bundesländer als auch DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament haben inzwischen die klare Regelung dieser Fragen verlangt.

 

Etikettenschwindel

Bei dem kleinen Anteil aller gentechnisch erzeugten oder veränderten Lebensmittel, die überhaupt nach der Verordnung gekennzeichnet werden, ist zudem nicht einmal eine einheitliche Sprachregelung vorgesehen. Für jedes Produkt, das zur Zulassung beantragt wird und dann auch tatsächlich gekennzeichnet werden sollte, darf die Industrie ein eigenes Label vorschlagen: Was dazu bislang von der Industrie zu hören war, ist blanker Hohn: Geht es nach der Industrie, dann soll das Gentech-Food mit Aufschriften, wie etwa "ernährungsphysiologisch optimiert", "mit moderner Biotechnologie erzeugt" oder "nachhaltig umweltfreundlich produziert", versehen werden. Dies wäre keine informierende Kennzeichnung, sondern eine bewußte Irreführung der VerbraucherInnen. 80 Prozent der VerbaucherInnen in der Bundesrepublik wollen kein Gentech-Food kaufen, 90 Prozent sprechen sich für eine klare und unmißverständliche Kennzeichnung von allen gentechnisch erzeugten Lebensmitteln aus. Umfragen in den anderen Staaten der EU und in der Schweiz gelangen zu ähnlichen Ergebnissen. Deshalb ist davon auszugehen, daß die Gentech-Industrie keinen großen Eifer zeigen wird, sich den Marktnachteil "Genmanipulation" selber auf die Produkte zu schreiben. Die mündigen BürgerInnen bekommen keine freie Entscheidungsmöglichkeit für oder gegen genmanipulierte Lebensmittel.

Aus Sicht der VerbraucherInnen besteht die einzige positive Bestimmung in der Novel-Food-Verordnung in der Möglichkeit, ein Gütesiegel "ohne gentechnische Methoden erzeugt" einzuführen. "Nichts kann den Lieferanten daran hindern, den Verbraucher auf der Etikettierung eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat davon zu unterrichten, daß das betroffene Erzeugnis kein neuartiges Lebensmittel im Sinne dieser Verordnung darstellt, oder daß die ... angegebenen Verfahren zur Herstellung eines neuartigen Lebensmittels in der Herstellung dieses Lebensmittels oder dieser Lebensmittelzutat nicht angewandt wurden" (Erwägung 10). DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament haben deshalb eine Initiative gestartet, um ein Gütesiegel "gentechnikfrei" einzuführen. Diese Positivkennzeichnung könnte in Form einer EU-Richtlinie realisiert werden. Darin sollte festgelegt werden, daß nur solche Lebensmittel das Gütesiegel erhalten, bei deren Produktion garantiert keine gentechnisch erzeugten oder veränderten Organismen verwendet wurden, selbst wenn das Endprodukt diese nicht mehr enthalten mag. Öl aus gentechnisch verändertem Raps oder Stärke aus genmanipulierten Kartoffeln bekäme ebensowenig das Gütesiegel wie mit Hilfe von Gentechnik hergestellte Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme oder Extraktionsmittel. Produkte von Tieren, an die transgene Pflanzen verfüttert wurden, fielen aus dem Gütesiegel heraus. So erhielte beispielsweise Gelatine, die aus transgenen Tieren gewonnen werden kann, kein Gütesiegel - genausowenig wie Produkte von Tieren, die mit gentechnisch erzeugten Wachstumshormonen behandelt wurden. Damit würde gegenüber den VerbraucherInnen beim Einkauf ein Mindestmaß an Transparenz erreicht. Ein solches Gütesiegel würde zu einem Imagegewinn und Wettbewerbsvorteil der europäischen Lebensmittelindustrie beitragen.

Eine eigene Richtlinie der EU zu einer Positivkennzeichnung ist auch deshalb dringend erforderlich, da die Gentech-Industrie plant, alle nicht von der Novel-Food-Verordnung erfaßten Lebensmittel mit einem eigenen Gütezeichen zu erfassen und diese Möglichkeit zu mißbrauchen. Des weiteren muß an die Zulieferer ein klares Signal gegeben werden, gentechnikfreie Erzeugnisse herzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund, daß es für die Lebensmittelindustrie bereits heute fast schon unmöglich ist, ohne Gentechnik erzeugte Vitamine zu beziehen.

 

Ungekennzeichnetes Gentech-Food bereits auf dem Markt

Genmanipulierte Pflanzen, wie Soja von Monsanto, Mais von Novaris und Raps von Plant Genetic Systems (PGS, einer Tochter von AgreVo), werden nicht nach der Novel-Food-Verordnung behandelt, da diese Produkte bereits vor Inkrafttreten der Verordnung auf der Grundlage der sog. Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG beantragt bzw. zugelassen worden sind. Trotz massiver Proteste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat die EU-Kommission keine generelle Kennzeichnungspflicht für Produkte, die aus diesen Pflanzen erzeugt werden, vorgeschrieben. So befinden sich bereits in großem Maßstabe genmanipulierte Lebensmittel auf dem europäischen Markt. Da die Freisetzungsrichtlinie jedoch weder eine Pflicht noch ein Verbot einer Kennzeichnung vorsieht, hätte eine generelle Kennzeichnungspflicht festgelegt werden können. Ebenso unverständlich ist es, warum Produkte, die vor Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung genehmigt oder beantragt worden sind, nicht automatisch nach den inzwischen gültigen Bestimmungen der Verordnung untersucht und genehmigt werden müssen. Genauso absurd wäre es, eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für neuzugelassene Autos einzuführen und die anderen Autos weiterhin rasen zu lassen. Auf Druck der Öffentlichkeit und der österreichischen Regierung versucht die Kommission über die allgemeine Etikettierungsrichtlinie nun doch noch eine nachträgliche Kennzeichnung für genmanipulierten Mais und Soja zu ermöglichen.

 

Eß-Kunst statt Kunst-Essen

Die Absicht der Gentechnik-Industrie ist klar: Es soll ein gewaltiger Markt an genmanipulierten Lebensmitteln erschlossen werden. Die ersten Produkte, die inzwischen auf den Markt gelangen, sind aber weder nützlich noch nötig: Was bringt den VerbraucherInnen eine Sojasorte, welche Giftduschen auf dem Acker übersteht? Oder die Tomate, die wochenlang in der Küche nicht matschig wird? Wollen wir Nahrung von Pflanzen, die in sich Bakteriengifte produzieren, um Schädlinge zu töten? Sollen Brot, Bier und Wein mit Gentech-Raffinessen wirklich anderes werden? Darf die Gentech-Industrie unsere Ernährungsgrundlagen und unsere Eßkultur überhaupt ganz in ihre Hände nehmen? Propaganda-Aktionen der Gentechnik-Industrie versuchen immer wieder, Genmanipulation und Natürlichkeit gleichzusetzen. Aber: Ist eine Tomate, der ein Fisch-Gen eingesetzt wurde, oder Mais mit Bakteriengift-Genen wirklich noch natürlich? Indem die Gentechniker die Natur mit technischen Mitteln verbessern wollen, entfremden sie die Nahrung immer mehr von ihren natürlichen Ursprüngen.

Die Novel-Food-Verordnung jedenfalls stellt einen Schritt in die falsche Richtung dar: So löcherig wie ein Schweizer Käse, verspricht sie mehr als sie halten kann. Mit ihrer Hilfe werden genmanipulierte Lebensmittel den VerbraucherInnen untergejubelt und nicht etwa für Transparenz gesorgt. Es ist und bleibt jedoch ein Bürgerrecht, darüber informiert zu werden, was man als Nahrung zu sich nimmt. Für dieses Recht werden sich DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament weiterhin einsetzen. Damit den VerbraucherInnen überhaupt die Möglichkeit gegeben wird, "Politik mit dem Einkaufskorb" zu machen, wird es in den nächsten Wochen darum gehen, doch noch klare Kennzeichnungsbestimmungen für Novel-Food-Produkte durchzusetzen, ebenso für Rohstoffe, wie Saatgut und Futterpflanzen sowie ein Gütesiegel "gentechnikfrei" auf den Weg zu bringen.

 

Literatur:


Übersicht